5 Termine für diesen Monat.
Gebührenordnung der Sport- und Kulturhalle Bubenheim
Stand: ...
Objekte |
Nutzer |
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Privatpersonen und Vereine aus der OG Bubenheim. |
Privatpersonen und Vereine auswärtig. |
Gewerbliche Nutzung |
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1.) Halle mit Bühne und Empore |
340,00 € |
500,00 € |
625,00 € |
2.) Bühne |
180,00 € |
300,00 € |
350,00 € |
3.) Kommunikationsraum |
165,00 € |
250,00 € |
305,00 € |
Veranstaltung mit Eintritt (zusätzlich) |
0,00 € |
76,00 € |
153,00 € |
Die Anmietung einer Räumlichkeit in der Sport und Kulturhalle Bubenheim (egal ob 1, 2, oder 3) beinhaltet grundsätzlich die Nutzung von Küche, Geschirr und Toiletten!
"Eine Anmietung der Halle für private Feierlichkeiten oder Veranstaltungen ist in der Regel nur an Samstagen und Sonntagen möglich!!"
"Eine Nutzung des Aussenbereiches der Halle ist lediglich tagsüber gestattet. Die Lautstärke ist auf ein Normalmass zu reduzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten.
Der Einsatz von Beschallungsgeräten im Aussenbereich ist nicht statthaft!"
Die anfallenden Mietkosten werden von der Verbandsgemeinde Gau Algesheim zentral angefordert und sind an folgendes Konto auszugleichen:
Geldinstitut: Mainzer Volksbank
IBAN: DE 81 5519 0000 0196 0880 33
Verwendungszweck: Miete SpoKu Bubenheim (+Nutzungsdatum)