April 2025
MoDiMiDoFrSaSo
 11.4.2025
"Gedächtnistraining" Gisela Samstag ab 14:30 Uhr im DGH
22.4.2025
Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 20:00 Uhr im Rathaus
*2.4.2025
Lese-Treff in der Ratsstube 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
34566.4.2025
Kindersachen Basar des Förderverein der Kita in der SpoKu (Details folgen)
788.4.2025
Sprechstunde der Digital-Botschafter:innen der VG ab 16.00 Uhr im DGH
99.4.2025
Generalversammlung des GV 1879 Bubenheim e.V. im DGH
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2828.4.2025
Treffen Traditionschor GV 18.00 Uhr im DGH
293030.4.2025
2. Bubenheimer Hexennacht des TTC am "Alten FFW Gerätehaus" ab 18:00 Uhr
 
 

8 Termine für diesen Monat.

Aktuelle Nachrichten

Förderrichtlinie PV Balkonkraftwerke für Bubenheim (KIPKI) (16:04, 03.09.2024)

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Herzlich Willkommen auf den Webseiten der Ortsgemeinde Bubenheim in Rheinhessen!

Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim

Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Bubenheim

Der Rat der Ortsgemeinde Bubenheim hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2004 folgende Regelung zur Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses getroffen:
 

§ 1 Allgemeines

Das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Bubenheim ist eine gemeindliche Einrichtung und Bestandteil des Gemeindevermögens. Es ist durch die Organe der Gemeinde pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten.

Im Rahmen dieser Verwaltung sollen die Dorfgemeinschaftsräume ausschließlich für Veranstaltungen der Gemeinde, der örtlichen Vereine, für kulturelle Zwecke, für die Jugendarbeit und für die Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume durch die Einwohner und Bürger der Ortsgemeinde Bubenheim für Familienfeiern wird ebenfalls zugelassen.

Eine Vermietung an ortsfremde Vereine und Personen ist nicht zulässig!
 

§ 2 Genehmigung

Die Genehmigung zur Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume erteilt der Ortsbürgermeister
 

§ 3 Einrichtung des Dorfgemeinschaftshauses

Das Dorfgemeinschaftshaus wird voll möbliert und mit komplett eingerichtet Küche zur Bewirtung vorgehalten. Die Benutzer verpflichten sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und Räume und Inventar nach Benutzung so zurückzugeben, wie sie von der Gemeinde übergeben wurden.

Vor Inbetriebnahme hat der Benutzer die Gelegenheit das Inventarverzeichnis der Küche und Dorfgemeinschaftsräume einzusehen.


 § 4 Benutzungsentgeld

  1. Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume durch Privatpersonen wird eine pauschale
    Benutzungsgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben.

    (2) Die Dorfgemeinschaftsräume stehen den örtlichen Vereinen kostenlos zur Verfügung.
     

§ 5 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 12. Mai 2004 in Kraft.

Es wird nochmal zum Schutz der Anwohner explizit auf die Nacht und Mittagsruhe hingewiesen! Ein Zuwiderhandeln kann zum Abbruch der Veranstaltung führen. Die Ortsgemeinde bedankt sich bei allen Nutzern für das entgegengebrachte Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt im Dorfgemeinschaftshaus!



55270 Bubenheim, 12. Mai 2004